RATGEBER
Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
In den meisten deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht
eingeführt.
Jetzt wird diese Pflicht auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2017 eingeführt!
Mit ABUS Rauchwarnmeldern sind Sie auf der sicheren Seite.
Es gibt Rauchmelder, die die sichtbaren Rauchpartikel in der Messkammer erkennen und
dann Alarm auslösen. Darüber hinaus gibt es Rauchmelder mit einem doppelten
Sicherheitsmechanismus, die nicht nur Rauch, sondern auch eine zu starke Hitzeentwicklung
bemerken. Letzterer vereint die Messung des optischen Rauchmelders mit einer präzisen
Analyse der Temperaturveränderung im Raum. Daher ist der Rauchmelder mit
Hitzewarnfunktion auch in Küchen einsetzbar.
Gefahrenmelder - Leben schützen, Schäden verhindern
Besonders gefährlich bei einem Brand ist der Rauch. Bei unbemerktem Einatmen führen die
geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid innerhalb von zwei bis drei Minuten zur
Bewusstlosigkeit und anschließend zum Tod. In den blau markierten Bundesländern besteht
mittlerweile eine Rauchmelderpflicht. Wir empfehlen Ihnen die Montage in Schlaf und
Kinderzimmern sowie Fluren, Heizungsräumen, Wohnzimmern oder weiteren Räumen mit
Elektrogeräten. In der Küche und im Badezimmer können die optischen Rauchmelder
aufgrund der Dampfentwicklung nicht eingesetzt werden. Für Küche und Bad eignen sich
deshalb Rauchmelder mit Hitzewarnfunktion.
Neben Stand-alone-Rauchmeldern, die nicht miteinander vernetzt sind, gibt es auch Funk-
Rauchwarnmelder: Löst ein Rauchmelder Alarm aus, springt auch bei allen anderen, die sich
in Funkreichweite befinden, der Alarm an.
Zudem sinnvoll: CO-Warnmelder, die bei einem Kohlenmonoxidanstieg anschlagen. Sie eignen
sich für Räume mit Kaminen, Gasherden oder Öl- und Gasheizungen.
Zahlen und Fakten:
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Ca. 400 Brandtote jedes Jahr in Deutschland
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95 Prozent fallen den Brandgasen zum Opfer – nicht den Flammen
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70 Prozent der Opfer werden nachts im Schlaf von einem Brand überrascht
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6.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden pro Jahr
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Über 1 Milliarde Euro Brandschäden allein im Privatbereich
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Rauchwarnmelder sorgen für einen Rückgang der Brandopfer um bis zu 50 Prozent
Wie verhalte ich mich, wenn es brennt?
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Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Panik.
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Entstehungsbrände können Sie mit einem Feuerlöschspray bekämpfen. Im Zweifel
verlassen Sie schnellstmöglich das Gebäude und rufen die Feuerwehr unter 112.
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Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch auf dem Boden, da hier die Konzentration des
giftigen Qualms am geringsten ist.
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Möchten Sie einen Raum durch die Tür verlassen und die Klinke ist heiß und/oder
Rauch dringt durch die Ritzen, könnte dahinter ein weiterer Brandherd liegen. Öffnen
Sie die Türe nicht und fliehen Sie besser durchs Fenster.
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Verlassen Sie das Haus auf dem kürzesten Weg. Vergeuden Sie keine Zeit, um
Wertgegenstände oder Ähnliches zu suchen.
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Wohnen Sie in einem mehrgeschossigen Haus, benutzen Sie die Treppe! Dieser Weg ist
sicherer, und Sie können auch Ihre Nachbarn warnen.
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Gehen Sie niemals in ein brennendes Haus zurück!
Hamtorwall 56
D-41460 Neuss
Tel.: 0 21 31 / 2 44 94
Fax: 0 21 31 / 278 725
Informationen auf dieser Seite mit freundlicher Unterstützung von ABUS