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RATGEBER
Staatliche Förderungen für mehr
Sicherheit
Der Bund und manche Bundesländer fördern den Einbau von
einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen.
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen
von Förderprogrammen günstige Kredite und Zuschüsse. Dazu zählen
insbesondere die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen" oder
"Altersgerechtes Haus", um sein Heim mit mechanischem und
elektronischem Schutz gegen Einbruch abzusichern.
Zudem gibt es verschiedene regionale Förderungen einzelner Länder und
Städte, so auch in Nordrhein-Westfalen.
Informieren Sie sich hier über die aktuell angebotenen
Förderungsmöglichkeiten zur Realisierung Ihres Sicherheitsprojektes.
Neue KfW-Förderung von
einbruchhemmenden Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung "Altersgerecht Umbauen" werden durch
zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen gefördert, die
Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. In diesem Zuge wird
auch die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie
die Nachrüstung mit beispielsweise Tür-Zusatzschlössern unterstützt.
Hierfür stellt das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017
jährlich 10 Millionen Euro bereit.
Zuschüsse:
•
Mindestinvestition: 2.000 Euro
•
10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, maximal 1.500 Euro
•
12,5 Prozent beim Standard „Altersgerechtes Haus“ (= umfangreiche
barrierearme Modernisierung Ihres Wohngebäudes), maximal 6.250
Euro
•
Zuschüsse: mindestens 200 Euro bis maximal 6.250 Euro (für den
Standard „Altersgerechtes Haus“)
Investitionszuschüsse von 200 Euro bis zu 6.250
Euro
Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, zum Beispiel dem Einbau von
Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung
von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern
können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro
beantragt werden.
Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus
integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden.
Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der
Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.
Förderfähig: Material- und Handwerkerkosten
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten, unter der
Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des
Handwerks durchgeführt werden.
Gefördert werden u.a.
•
Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung
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Videoüberwachung im Eingangsbereich
•
Nachrüstung mit z.B. Tür-Zusatzschlössern
•
Einbau von Türspionen, Türkommunikation, Gegensprechanlagen
•
Bewegungsmelder
•
Beleuchtung des Eingangsbereiches
Vorteile / Vergünstigungen
•
Zinsgünstige, langfristige Finanzierung ab 1,00 % effektivem
Jahreszins
•
Förderung unabhängig vom Alter
•
Sondertilgung
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW und im Merkblatt
zur Förderung "Altersgerecht Umbauen".
Merkblatt “Altergerechter Umbauen”